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ArbeitslosenversicherungVon der Arbeitslosenversicherung erhält der Arbeitslose etwa 70 % ihres früheren Nettoeinkommens.
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Arbeitslosenversicherungist die von 1918 an geschaffene, 1927 einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung übertragene, 1969 aufgabenerweiternd im Arbeitsförderungsgesetz geregelte und zum 1. 1. 1998 in da [..]
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ArbeitslosenversicherungDie gesetzliche Arbeitslosenversicherung gibt es seit 1927. Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) begründete die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen [..]
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ArbeitslosenversicherungVersicherung für den Fall der Bedürftigkeit infolge Arbeitslosigkeit. Der Beitragssatz liegt seit dem 1.1.2011 bei 3,0 % des Bruttoeinkommens. Wer über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der [..]
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ArbeitslosenversicherungDie Arbeitslosenversicherung ist einer derb Bestandteile der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen paritätisch einen am Bruttolohn bemessenen Beitrag ein und finanzieren damit die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Zu diesen zählen die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für Erwerbslose, die Zahlung [..]
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ArbeitslosenversicherungDie Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung und als solcher vor allem für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für Leistungen an Arbeitslose sowie für die Zahlung von Konkursausfallgeld zuständig. Im Rahmen der Arbeitsförderung bietet die Arbeitsverwaltung Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bil [..]
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ArbeitslosenversicherungEine Arbeitslosenversicherung (AV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Menschen während ihrer Arbeitssuche das Auskommen zu sichern.
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ArbeitslosenversicherungWer arbeitslos wird, erhält maximal 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Das bedeutet einen deutlich geringeren Lebensstandard. Um die Lücke auszugleichen, wird seit Anfang 1996 eine Zusatzversiche [..]
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ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. In ihr sind alle Arbeiter und Angestellte pflichtversichert. Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind: 1. Förderung der beruflichen B [..]
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ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung, staatliche Pflichtversicherung zur finanziellen Risikoabdeckung im Fall der Arbeitslosigkeit. Rechtliche Grundlage: Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (letzte Novelle BGBl [..]
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ArbeitslosenversicherungArbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfegesetzliche Pflichtversicherung gegen Risiken des Einkommensausfalls infolge von Arbeitslosigkeit oder sonstiger nicht in der Person des Versicherten liegenden Arbei [..]
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ArbeitslosenversicherungPflichtversicherung für alle unselbstständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsplätze zu sicher [..]
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ArbeitslosenversicherungGehört zur Sozialversicherung. Pflichtversicherung für alle unselbständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit.
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ArbeitslosenversicherungDie Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit . Als Teil des umfassenderen Systems der Arbeitsförderung is [..]
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ArbeitslosenversicherungBeruflich Selbständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern. Mehr zu Arbeitslosenversicherung
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ArbeitslosenversicherungEine Arbeitslosenversicherung für Selbständige gab es bisher nicht. Ab dem 01.02.2006 können Existenzgründer einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Somit b [..]
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ArbeitslosenversicherungFür Sie als Arbeitnehmer ist die Arbeitslosenversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung. Diese soll Sie schützen, wenn es einmal dazu kommt, dass kein Einkommen aufgrund einer Erwerbstätigkeit [..]
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ArbeitslosenversicherungDie Arbeitslosenversicherung ist nicht Bestandteil der Rentenversicherung, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihr obliegen insbesondere die Sicherung von Arbeitsplätzen und finanzielle Leistungen an Arbeitslose. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit (BA).
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ArbeitslosenversicherungGarantiert einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle wegen: Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen sowie bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers.
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