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Bedeutungen (340)
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Versicherungsträger
Im Bereich der Individualversicherung spricht man von Versicherungsunternehmen. In der Sozialversicherung von Versicherungsträgern.
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Refinanzierung
Kapitalaufnahme, um selbst Kredite zu gewähren.
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Gefahrengemeinschaft
Grundgedanke jeder Versicherung (z.B. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Die Kalkulation der Versicherungsgesellschaften baut sich auf bestimmte Gefahrengemeinschaften auf. Aufgrund des Gesetzes der großen Zahl soll ein Risikoausgleich angestrebt werden.
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Bestandspflege
Aufrechterhaltung und Betreuung des Kundenstammes.
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Zentraleinheit
Der Kern einer Datenverarbeitungsanlage; Teile Rechenwerk, Steuerwerk und den Speicher zusammenfassend.
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Präjudiz
Gerichtliches Urteil mit richtungweisender Wirkung auf künftige gleichgelagerte Rechtsfälle.
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Monopol
Beherrschende Marktstellung eines Unternehmens; durch Wettbewerbsbestimmungen wird der Monopolarisierung entgegengewirkt.
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Individualversicherung
Privatversicherung. Gegenteil von Sozialversicherung.
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Generationenvertrag
Erklärungsmodell für die gesetzliche Rentenversicherung: "Was eine Generation von der älteren erhalten hat, schuldet sie später der jüngeren - was eine Generation der älteren gegeben hat, darf sie später von der jüngeren fordern".
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Fälligkeit
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.
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