1 |
BundesversammlungBun·des·ver·samm·lung, Bun·des·ver·samm·lun·gen | , | , | [1] ''Deutschland'' Verfassungsorgan, das den Bundespräsidenten wählt | [2] ''Österreich'' Verfassungsorgan, das unter anderem die Ange [..]
|
2 |
Bundesversammlungist die Versammlung von Mitgliedern eines Bundes (z. B. Deutscher Bund 1815-66 mit Sitz in Frankfurt). In der Bundesrepublik Deutschland wählt eine B. den Bundespräsidenten.
|
3 |
BundesversammlungBundesversammlung, wird aus Nationalrat und Bundesrat gebildet. Kompetenzen: Angelegenheiten betreffend den Bundespräsidenten (dessen Angelobung; Anordnung einer Volksabstimmung zur vorzeitig [..]
|
4 |
Bundesversammlung1) B. bezeichnet in D das Organ, dessen einzige Aufgabe es ist, den dt. Bundespräsidenten zu wählen. Die B. setzt sich aus allen Abgeordneten des Dt. Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitglied [..]
|
5 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der Bundesländer bestimmt werden, darunter auch Persönlichkei [..]
|
6 |
Bundesversammlungdas Organ für die Wahl des Bundespräsidenten; die B. besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl [..]
|
7 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung im Mai 2004 (© AP Photos)
|
8 |
BundesversammlungVersammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der Länder gewählt werden.
|
9 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan, das nur die Aufgabe hat, den Bundespräsidenten zu wählen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
|
10 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54 GG). Der Bundespräsident wird gemäß Artikel 54 Abs. 4 GG für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, möglich ist eine Wiederwahl. Für die Wahl tritt die Bundesversammlung spätestens dreißig Tage vor Ablauf d [..]
|
11 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesvers [..]
|
12 |
BundesversammlungAls Bundesversammlung wird eine Versammlung auf Bundesebene in einem föderalen Staat oder Staatenbund bezeichnet:
die Versammlung, die den deutschen Bundespräsidenten wählt, siehe Bundesversammlung (D [..]
|
13 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung (französisch Assemblée fédérale, italienisch Assemblea federale, rätoromanisch Assamblea federala), das Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft, besteht aus zwei gleichge [..]
|
14 |
BundesversammlungDie Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.
Die Wahl regeln Art. 54 Grundgesetz und da [..]
|
15 |
BundesversammlungHöchste gesetzgebende Behörde auf Bundesebene, die sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammensetzt (BV Art. 148 ff.), dem Nationalrat und dem Ständerat. Andere Bezeichnungen für die Bundesversammlung sind Parlament und eidgenössische Räte.
|
<< Kombinat | komfortabel >> |