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Selbstverwaltungist die eigenverantwortliche Wahrnehmung überlassener oder zugewiesener eigener öffentlicher Aufgaben durch unterstaatliche Träger öffentlicher Verwaltung. S. ist selbstverständlich. Sie wird zu einer [..]
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Selbstverwaltung1) S. bezeichnet die Mitwirkung von Bürgern und Bürgerinnen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. 2) S. bezeichnet die eigenverantwortliche Erledigung öffentlicher Aufgaben durch öffentlich-rechtli [..]
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Selbstverwaltungkommunale S., wirtschaftliche S., berufsständische S., soziale S., kulturelle und wissenschaftliche S.allgemein die meist ehrenamtliche Mitwirkung der Bürger bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben [..]
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SelbstverwaltungÜbertragung von Verwaltungsaufgaben per Gesetz an Personengruppen, die die Interessen der Versicherten vertreten.
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SelbstverwaltungDie Rentenversicherungsträger sind selbst verwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auf der Grundlage geltender Gesetze staatliche Aufgaben wahrnehmen. Hierzu wählen bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialversicherungswahlen Versicherte und Arbeitgeber getrennt voneinander ihre ehrenamtlichen Vertreter in das Parlament des Rentenv [..]
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SelbstverwaltungLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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SelbstverwaltungSelbstverwaltung In der Selbstverwaltung wirken Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber mit, um die Aufgaben der Rentenversicherung zu erfüllen. Selbstverwaltung heißt: Gewählte Vertreter der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber "regieren" die Rentenversicherungsträger.
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SelbstverwaltungDie Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip der Sozialversicherung und bedeutet die eigenverantwortliche Wahrnehmung eigener Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze. Das Recht zur Selbstverwaltung ist den Sozialversicherungsträgern und den Kassenärztlichen Vereinigungen eingeräumt. Im Rahmen der Selbstverwaltung erfüllen diese Stell [..]
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SelbstverwaltungBestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Gesundheitsversorgung seiner Bürger, überträgt der Staat der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird gemeinsam durch Vertrags(zahn)ärzte, Krankenkassen sowie Krankenhäuser verwaltet. Gremien dieser gemeinsamen Selbstverwaltung sind vor allem der G-BA gemä [..]
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Selbstverwaltungunabhängige, eigenverantwortliche Verwaltung von etwasBeispielekommunale Selbstverwaltungdie Selbstverwaltung der Universitäten
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SelbstverwaltungUnter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen (juristische Personen). Damit werden die Bürger unmittelbar [..]
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Selbstverwaltungunabhängige, eigenverantwortliche Verwaltung von etwasBeispielekommunale Selbstverwaltungdie Selbstverwaltung der Universitäten
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