1 |
obligatorischob·li·ga·to·risch, ''Steigerung, nicht gebräuchlich'' ob·li·ga·to·ri·scher, am ob·li·ga·to·rischs·ten | , , | | [1] verpflichtend, verbindlich, vorgeschrieben, zwingend erforderlich | obl., ob [..]
|
2 |
obligatorischist ein Adjektiv, "etwas ist obligatorisch" bedeutet, dass es getan werden muss. Es ist zwingend vorgeschrieben. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen. Die Teilnahme an diesem Seminar ist obligatorisch.
|
3 |
obligatorischObligatorische Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Ohne ihren Besuch ist die Anmeldung zu Zwischen- und Examensprüfungen nicht möglich.
|
4 |
obligatorischZwingend, verbindlich, verpflichtend.
|
5 |
obligatorisch(lat. verpflichtend, bindend) Gegenteil von fakultativ. Die Begriffe tauchen im Hochschulbereich meist im Zusammenhang mit Lehrangeboten auf. Das Adjektiv wahlobligatorisch gibt an, dass innerhalb ein [..]
|
6 |
obligatorischDas Wort obligatorisch bedeutet so viel wie "vorgeschrieben" oder "verbindlich". Man sagt dies wenn etwas gemacht werden muss, z.B. weil es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist (Die Schulplficht ist obligatorisch) oder weil man es tun muss um etwas zu erreichen (Die Prüfung ist obligatorisch für das Abitur).
|
7 |
obligatorischObligatorisch bedeutet das ein Handeln eine Pflicht darstellt, etwas zu tun, dies kann durch ein Gesetz geregelt sein oder aber auch durch ein Gerichtsurteil beschlossen werden. Obligatorisches Handeln kann Prozesse von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen umfassen.
|
<< Sollstellung | Dr. med. univ. >> |