Bedeutung Ausfallbürgschaft
Was bedeutet Ausfallbürgschaft? Hier finden Sie 11 Bedeutungen des Wortes Ausfallbürgschaft. Sie können auch eine Definition von Ausfallbürgschaft selbst hinzufügen.

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Ausfallbürgschaft


modifizierte Ausfallbürgschaft.
Quelle: manalex.de

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Ausfallbürgschaft


Bei einer solchen Bürgschaft muß der Gläubiger zunächst alle Maßnahmen ergreifen, um vom Hauptschuldner sein Geld zu erhalten, bevor er seine Forderung an den Bürgen stellen kann. Der Bürge hat hier d [..]
Quelle: manalex.de

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Ausfallbürgschaft


Die Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur für den Differenzbetrag, den der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt und nach Wahrnehm [..]
Quelle: mein-wirtschaftslexikon.de

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Ausfallbürgschaft


Die Ausfallbürgschaft ist der gesetzliche Normalfall einer Bürgschaft. Beispiel: Ein Mieter zahlt die Miete nicht. Eine dritte Person hat für die mietvertraglichen finanziellen Verpflichtungen des Mie [..]
Quelle: immobilien-fachwissen.de

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Ausfallbürgschaft


Ausfallbürgschaft Begriffserklärung Ausfallbürgschaft Unter der Ausfallbürgschaft versteht man die Besicherung eines Kredits, der den Bürgen dazu verpflichtet, den Restbetrag der Schuld des eigentlichen Kreditnehmers finanziell zu übernehmen. Die Bank hat in solchem Fall bereits eine Zwangsvollstreckung beim Kredit [..]
Quelle: anleger-lexikon.de (offline)

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Ausfallbürgschaft


besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge vom Gläubiger erst in Anspruch genommen werden kann, nachdem er dem Bürgen den Nachweis erbracht hat, dass der Schuldner leistungsunfähig ist. Der Bürg [..]
Quelle: bpb.de

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Ausfallbürgschaft


Bei einer Ausfallbürgschaft ist die Haftung eines Bürgen auf den tatsächlichen Ausfall des Gläubigers beim Hauptschuldner begrenzt; die Ausfallbürgschaft ähnelt damit ein [..]
Quelle: kredit-engel.de

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Ausfallbürgschaft


Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft für Unternehmen, die in der Regel der Absicherung eines Kredites gegenüber dem Kreditgeber (Hausbank) dient. Der Bürge muss nur für den endgültigen Ausfall einstehen, d.h. für das, was der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung der Sicherheiten nicht Erlang [..]
Quelle: finanzen-lexikon.de (offline)

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Ausfallbürgschaft


Die Ausfallbürgschaft dient bei einem Kredit als zusätzlichen Sicherheit und ist eine Sonderform der Bürgschaft. Man unterscheidet zwischen einer normalen Ausfallbürgschaft und einer modifizierten Ausfallbürgschaft. Bei einer normalen Ausfallbürgschaft tritt der Ausfall dann ein, sobald der Gläubiger eine fruchtlose Zwangsvollstreckung im [..]
Quelle: finanzinform.de (offline)

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Ausfallbürgschaft


Form der Bürgschaft, bei der der Bürge erst eintreten muss, wenn der Gläubiger eine völlig oder teilweise erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nachweisen kann
Quelle: duden.de

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Ausfallbürgschaft


Die Ausfallbürgschaft ist eine Unterart der Bürgschaft, die als Kreditsicherheit von Kreditinstituten hereingenommen wird.
Quelle: de.wikipedia.org





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