Bedeutung Wahlstraftaten
Was bedeutet Wahlstraftaten? Nachstehend finden Sie eine Bedeutung für das Wort Wahlstraftaten Sie können auch eine Definition von Wahlstraftaten selbst hinzufügen.

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Wahlstraftaten


 Wahlbehinderung, § 107 StGB    • Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert       oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit        Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.     • Der Versuch ist strafbar.  – Wah [..]
Quelle: bundeswahlleiter.de (offline)




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