Bedeutung Wahlunterlagen
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Wahlunterlagen


1. Verwahrung Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt der Wahlvorsteher je für sich die Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach Wahlkreisbewerbern, nach Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden ist, und nach ungekennzeichneten Stimmzetteln (bei Europawahlen nach den Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge und [..]
Quelle: bundeswahlleiter.de (offline)




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