1 |
VerzichtAufgeben eines Rechts oder eines Anspruchs.
|
2 |
VerzichtVer·zicht, Ver·zich·te | , | , | [1] Nichtinanspruchnahme von etwas, das einem zusteht; Aufgabe eines Wunsches | [1] Entsagung, Forderungsverzicht, Gebietsverzicht, Kernwaffenverzicht, Teilverz [..]
|
3 |
Verzichtist die rechtsgeschäftliche Aufgabe eines Rechts oder eines rechtlichen Vorteils. Der V. ist bereits dem römischen Rechts bekannt. Vermutlich unabhängig hiervon tritt er auch im Frühmittelalter auf. A [..]
|
4 |
Verzichtim Zivilrecht das Aufgeben eines Rechts; der Verzicht ist eine Verfügung und insoweit wirksam, als ein Recht übertragbar ist. Der Verzicht wird i. d. R. einseitig erklärt; zum Verzicht auf Forderungen [..]
|
5 |
VerzichtAuf Ansprüche auf Sozialleistungen, also auch auf Renten, kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder [..]
|
6 |
VerzichtLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
|
7 |
VerzichtVerzicht Man kann auf Sozialleistungsansprüche verzichten, also auch auf Renten. Diesen Verzicht kann man schriftlich gegenüber dem Leistungsträger erklären. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzicht ist unwirksam, wenn dadurch Leistungsträger oder Personen belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
|
8 |
VerzichtVerzicht steht für:
Abstinenz, die Enthaltung gewisser Aktivitäten
Rechtswesen:
im deutschen Prozessrecht ein Rückzug der Klage durch den Kläger, siehe Verzichtsurteil
im österreichischen Zivilrecht e [..]
|
<< Silur | irre >> |