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PräjudizVorentscheidung, Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle.
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PräjudizPrä·ju·diz, Prä·ju·di·zi·en | , | , | [1] vorgefasste Meinung | [2] Gerichtsentscheidung, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist | abgeleitet von lateinsch '','' dieses zusam [..]
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Präjudizist das Vorurteil oder die Vorentscheidung. Insbesondere in einem richterlichen Fallrecht (z. B. England) ist das P. außerordentlich bedeutsam ([lat.] stare decisis, bei Entschiedenem bleiben). In der [..]
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PräjudizGerichtliches Urteil mit richtungweisender Wirkung auf künftige gleichgelagerte Rechtsfälle.
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PräjudizAls Präjudiz (lat. praeiudicium ‚Vorentscheid‘) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst. Die Bedeutung dies [..]
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Präjudizgerichtliche Entscheidung mit Bindungswirkung für andere Gerichte oder Justizorgane. Anders als im angloamerikanischen Recht gibt es im deutschen Recht keine unmittelbare Bindungswirkung durch Gericht [..]
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