1 |
OffizialdeliktOffizialvergehenvon Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung, im Unterschied zum Antragsdelikt.
|
2 |
OffizialdeliktEin Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil d [..]
|
3 |
OffizialdeliktEin Offizialdelikt ist in Österreich eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Ein Offizialdelikt kann von jeder Person angezeigt werden, die Kenntnis darüber [..]
|
4 |
OffizialdeliktEin Offizialdelikt ist in der Schweiz eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt. Das Gegenstück zum Offizialdelikt ist das Antragsd [..]
|
5 |
OffizialdeliktSobald der Staat Kenntnis von einer Straftat (Raub, Mord usw.) erhält, muss er von sich aus tätig werden und eine Untersuchung einleiten, Einleitung einer Untersuchung von Amtes wegen
|
6 |
OffizialdeliktStraftat, deren Verfolgung auf behördliche Anordnung eintritt
|
7 |
OffizialdeliktEin Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Siehe dazu im Einzelnen:
Offizialdelikt (Deutschland)
Offizialdelikt (Österreich)
Offizialdeli [..]
|
<< Niederlassungsfreiheit | Planungshoheit >> |