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PlanungshoheitDie kommunale Planungshoheit umfasst das Recht der Gebietskörperschaften, die jeweilige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten. Zu diesem Recht zählt [..]
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Planungshoheitals Bestandteil ihres Selbstverwaltungsrechts die Befugnis der Gemeinden (Kommunen), über die bauliche Gestaltung des Gemeindegebiets zu bestimmen, d. h., sie durch Flächennutzungspläne vorzubereiten [..]
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Planungshoheithat die Gemeinde im Abwasserbereich
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