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KommissionärSiehe unter Weinkommissionär.
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Kommissionär ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Kommissionsgeschäfte ausführt.
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KommissionärEin Kommissionär wird auch Makler genannt. Es ist dies eine Person, die gegen Provision, auf eigene Gefahr, im eigenen Namen, auf Bestellung und auf Rechnung eines Dritten Verträge abschließt.
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KommissionärBezeichnung für einen Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere nicht für eigene Rechnung verkauft
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Kommissionärselbstständiger Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen, aber im eigenen Namen kauft oder verkauft (Kommissionsgeschäft); für diese Tätigkeit erhält er Provision.
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KommissionärKaufmann, der Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen kauft oder verkauft.
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Kommissionärsiehe Kommissionsgeschäft
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KommissionärEin Kommissionär ist gemäß dem deutschen Handelsrecht eine natürliche oder juristische Person, die im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung Wertpapiere oder Waren erwirbt oder veräußert. Eine Bank, die im Auftrag eines Kunden Aktien an der Börse kauft oder verkauft, handelt als Kommissionär. Kommissionäre stellen für ihre Leistung eine Pro [..]
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KommissionärKaufmann, der Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen für fremde Rechnung an- oder verkauft
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