Bedeutung Kollegialbehörde
Was bedeutet Kollegialbehörde? Hier finden Sie 3 Bedeutungen des Wortes Kollegialbehörde. Sie können auch eine Definition von Kollegialbehörde selbst hinzufügen.

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Kollegialbehörde


ist eine aus mehreren gleichberechtigten Mitgliedern bestehende, meist durch Stimmenmehrheit beschließende Behörde. Nach älteren Ansätzen wird sie zu Beginn der Neuzeit planmäßig gebildet (Baden 1495, [..]
Quelle: koeblergerhard.de

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Kollegialbehörde


Behörde aus mehreren gleichrangigen Mitgliedern, die sich prinzipiell die Gesamtzuständigkeit teilen
Quelle: duden.de

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Kollegialbehörde


Behörde, die einen gemeinsamen Willen bildet, nach aussen als Einheit auftritt und die Verantwortung auch gemeinsam trägt. Kein Mitglied hat mehr Rechte als ein anderes. Jedes Mitglied vertritt nach aussen die Meinung der Mehrheit, auch wenn es an der Sitzung selber anderer Meinung gewesen ist
Quelle: verlag-fuchs.ch (offline)





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