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Jugendgerichtist das für Jugendsachen in Deutschland zuständige Gericht, welches durch das Jugendgerichtsgesetz (16. 2. 1923) geschaffen wird.
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JugendgerichtJugendgerichte sind Abteilungen der Strafgerichte (Gerichtsbarkeit). Sie verhandeln gegen Jugendliche, die wegen einer Straftat angeklagt sind. Jugendgerichte wenden das Jugendstrafrecht an, das - abw [..]
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Jugendgerichtfür die Straftaten Jugendlicher zuständiges Gericht
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JugendgerichtEin Jugendgericht befasst sich vornehmlich mit den (prinzipiell strafbaren) Verfehlungen Jugendlicher.
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JugendgerichtGericht, das zuständig ist für Straftaten von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
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