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Kollegialbehördeist eine aus mehreren gleichberechtigten Mitgliedern bestehende, meist durch Stimmenmehrheit beschließende Behörde. Nach älteren Ansätzen wird sie zu Beginn der Neuzeit planmäßig gebildet (Baden 1495, [..]
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KollegialbehördeBehörde aus mehreren gleichrangigen Mitgliedern, die sich prinzipiell die Gesamtzuständigkeit teilen
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KollegialbehördeBehörde, die einen gemeinsamen Willen bildet, nach aussen als Einheit auftritt und die Verantwortung auch gemeinsam trägt. Kein Mitglied hat mehr Rechte als ein anderes. Jedes Mitglied vertritt nach aussen die Meinung der Mehrheit, auch wenn es an der Sitzung selber anderer Meinung gewesen ist
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