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KartellUnter einem Kartell versteht man die Zusammenarbeit von Unternehmen zum Zweck der Eindämmung des freien Wettbewerbs. Die Unternehmen bleiben dabei weitgehend wirtschaftlich und rechtlich selbstständig. Darin unterscheidet sich das Kartell von der Fusion. Hauptsächlich werden Kartelle gegründet, um Preisabsprachen zu betreiben um [..]
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Kartellim 17. Jh. aus französisch cartel entlehnt I Ausforderungsbrief zum Zweikampf und Festsetzung der Kampfbedingungen in turnierähnlichen Spielen II zwischenstaatlicher Vertrag &uum [..]
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Kartell[ital.] K. bezeichnet (mündliche oder schriftliche) Vereinbarungen voneinander unabhängiger Unternehmen mit dem Ziel, die marktwirtschaftliche Konkurrenz einzuschränken. Die gegenseitigen Absprachen k [..]
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KartellPreiskartelle, Submissionskartelle, Konditionenkartelle, Gebietskartelle, Spezialisierungskartelle, KartellverbotVereinbarung oder Vereinigung von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck, die dazu geei [..]
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Kartellder vertragliche Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufe, die rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch ganz oder zum Teil aufgeben [..]
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KartellSiehe auch: Bundeskartellamt Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013.
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KartellVerschiedene Unternehmen, die die gleichen Waren produzieren haben sich zu Kartellen zusammengeschlossen. Die Kartelle beinhalten Preisabsprachen für bestimmte Waren und unterbinden den freien Wettbewerb.
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KartellIm wirtschaftlichen Sinne ist ein Kartell ein vertraglicher Zusammenschluss einzelner Unternehmen, um einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil gegenüber den Nichtkartellmitgliedern zu erreichen. Durch derartige Beschränkungen verstoßen Kartelle meist gegen geltendes Recht. Problematisch jedoch ist das nach außen hin unscheinbare A [..]
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KartellAls Kartell wird ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen eines Marktes verstanden, dessen Zweck es ist, durch Preisabsprachen und andere Kooperationen einen höheren Preis auf dem Markt durchzusetzen als es bei einem freien Wettbewerbsmarkt der Fall wäre. Kartelle finden sich in Deutschland beispielsweise auf den Märkten für Energie und Telekom [..]
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KartellAbkommen bzw. Freundschaftsverhältnis zwischen Verbindungen. Sowohl innerhalb eines Verbandes vorkommender Begriff für Freundschaftsverhältnisse von Verbindungen aus verschiedenen Universitätsstädten [..]
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KartellVerhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse sowie, d [..]
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KartellKartell ist ein mehrdeutiger Begriff, der in der Regel einen Zusammenschluss oder eine Vereinbarung zwischen Konkurrenten bezeichnet, aber – davon abgeleitet – auch abwertend für organisierte Kriminal [..]
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KartellUnter einem Kartell versteht man in der belgischen Politik eine besondere Zusammenarbeit zwischen politischen Parteien. In der Regel geht es dabei um eine gemeinsame Wahlliste und teilweise eine gemei [..]
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KartellKar·tell, Kar·tel·le | , | , | [1] gemäß Legaldefinition verbotene Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, d [..]
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Kartellist die Abrede selbständiger Unternehmer zwecks bestimmten gemeinsamen Verhaltens am Markt. Wie schon die -> Zunft den Wettbewerb beeinflusst und seit dem Spätmittelalter bewusst Unternehmer sich zur [..]
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Kartell(cartel, syndicate, trust) Eine Gruppe konkurrierender Marktteilnehmer, die sich (oft verbotenerweise) in ihrem Nachfrage- oder Angebotsverhalten abgesprochen haben. S.a. Monopol, Oligopol.
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Kartell Als Kartell bezeichnet man vertragsmäßige Zusammenschlüsse grundsätzlich selbständiger Unternehmungen der gleichen Wirtschaftsstufe. Unterschieden werden muß zwischen verbotenen Kartellen, z.B. [..]
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