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JudikativeJu·di·ka·ti·ve, | | | [1] ''Politik'' die dritte Gewalt; rechtsprechende Gewalt | lateinisch | [1] Jurisdiktion, rechtsprechende Gewalt, Rechtsprechung | [1] Legislative, Exekutive | [1] Gewalt | [..]
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Judikativeist im Rahmen der -> Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt.
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Judikative[lat.] Rechtsprechung, Rechtsprechende Gewalt.
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JudikativeIm Sinne der Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt (= Gerichte).
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Judikativenach der Lehre von der Gewaltenteilung die Recht sprechende Gewalt (Rechtsprechung), die der Legislative und der Exekutive gegenübersteht.
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JudikativeSiehe auch: Gewaltenteilung Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013.
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JudikativeNeben gesetzgebender und vollziehender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richterinnen und Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des [..]
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JudikativeDie Judikative ist die rechtsprechende Gewalt und ist im Rahmen der Gerichtsbarkeit den Richtern anvertraut.
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JudikativeNeben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgerich [..]
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Judikativerichterliche Gewalt im Staat (vgl. Exekutive, Legislative)
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JudikativeDie Judikative bzw. die judikative Gewalt bezeichnet die rechtsprechende Gewalt und ist eine der drei voneinander unabhängigen Gewalten (judikative – rechtsprechende Gewalt, exekutive – ausführende Gewalt, legislative – vollziehende Gewalt bei Gesetzen). Das bedeutet, dass diese Gewalt durch einen unabhängigen Richter in einem Rechtsstaat durch die Rechtsprechung in einem Amtsgericht vollzogen wird. Dieser Begriff ist aber nicht mit den Begriffen Justiz oder Rechtspflege gleichzusetzen.
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JudikativeDie Judikative ist die sogenannte rechtsprechende Gewalt und ist eine der drei voneinander nicht abhängigen Gewalten (judikative – rechtsprechende Gewalt (Richter), exekutive – ausführende Gewalt (Polizei, Militär), legislative – vollziehende Gewalt bei Gesetzen (Änderung von Gesetzen)). Das bedeutet, dass diese Gewalt durch einen unabhängigen Richter in einem Rechtsstaat durch die Urteilsverkündung in einem Amtsgericht vollzogen wird. Dieser Ausdruck hat aber nichts mit den Begriffen der Justiz oder Rechtspflege gemeinsam.
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JudikativeDer Rechtsbegriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“; früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewalt [..]
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JudikativeRichtende behörde im Staat. Siehe: Gericht
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