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IndossamentIn·dos·sa·ment, In·dos·sa·men·te | , | , | [1] ''Wirtschaft'' schriftlicher Zusatz oder Nachtrag auf einem Orderpapier, zum Beispiel Orderscheck, Wechsel, Konnossement, Namensaktie), wodurch da [..]
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Indossamentist eine regelmäßig auf der Rückseite (lat. in dorso, frz. en dos) eines -> Wertpapieres angebrachte Erklärung, durch die eine Person (Indossant) die Rechte aus einem -> Orderpapier auf eine andere Pe [..]
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IndossamentBezeichnung für einen auf der Rückseite (ital.: in dosso) eines Wechsels oder Orderpapiers geschriebenen Vermerk, der die auf dem Papier geforderte Leistung auf eine bis dato unbeteiligte Pe [..]
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Indossament (Giro) ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der Indossant bei Orderpapieren die Rechte aus dem Papier auf den Indossatar überträgt (Art. 11 WG, Art. 14 SchG, § 363 HGB). Das I. muß [..]
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IndossamentDas Indossament (Übertragungsvermerk) ist eine schriftliche Erklärung auf einem Orderpapier, wodurch das Eigentum und die Rechte dieses Papieres vom bisherigen Inhaber (siehe auch Indossant) auf einen neuen Eigentümer (siehe auch Indossatar) übergehen. Die schriftliche Erklärung ist meist auf der Rückseite des Orderpapiers anzubringen
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IndossamentWeitergabevermerk, Übertragungsvermerk (bei Orderpapieren)
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IndossamentDas Indossament (Übertragungsvermerk) ist eine schriftliche Erklärung auf einem Orderpapier, wodurch das Eigentum und die Rechte dieses Papieres vom bisherigen Inhaber (siehe auch > Indossant) au [..]
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IndossamentAuf einem Wechsel oder sonstigen Orderpapier rückseitig angebrachter Übertragungsvermerk des Inhabers.
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IndossamentDas Indossament tritt im Zusammenhang mit dem Wechsel auf. Es ist der auf der Rückseite eines Wechsels quer geschriebene Vermerk. Dieser kann beispielsweise folgendermaßen lauten: "An [..]
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IndossamentBezeichnung für eine schriftliche Übertragungserklärung bei Orderpapieren. Die Rechte an der Urkunde werden hiermit vom alten Eigentümer auf den Käufer übertragen.
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IndossamentAls Indossament wird eine schriftliche Erklärung bezeichnet, die auf der Rückseite eines zu übertragenden Orderpapiers von demjenigen, der es besitzt abgegeben wird. Die Erklärung bezeichnet dabei die Übergabe und die Person, auf die das Wertpapier übergeben wird. Der ursprüngliche Besitzer wird dabei auch als Indossant bezeichnet, derjenige, der d [..]
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IndossamentSchriftliche und unterzeichnete Erklärung auf einem Orderpapier, womit der Inhaber alle Eigentumsrechte an dieser Urkunde überträgt.
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IndossamentDas Indossament ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der Indossant (=Übertragende) bei Ordergeschäften (z.B. einem Wechsel) die Rechte aus dem Papier auf den Indossatar (=Erwerber) übertr [..]
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IndossamentGiro (2)
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IndossamentEin Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem [..]
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IndossamentDas Indossament ist eine Übertragungserklärung in Form einer schriftlichen, an eine bestimmte Form gebundenen rechtsgeschäftlichen Erklärung vor allem beim Wechsel, aber auch bei den kaufmännischen Or [..]
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