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Freiwillige ZusatzrentenversicherungNeben der Sozialpflichtversicherung gab es in der ehemaligen DDR die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR). Sie wurde zum 1. März 1971 eingeführt und bestand bis zum 30.6.1990. Die FZR wurde notwendig, um das Rentenniveau der Rentner in der Sozialversicherung nicht weiter absinken zu lassen. Über die FZR konnte das &uum [..]
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Freiwillige ZusatzrentenversicherungIn der ehemaligen DDR konnte in der Sozialpflichtversicherung bis zum 30. Juni 1990 nur ein Verdienst von bis zu 600 DM monatlich versichert werden. Im Zeitraum vom 1. März 1971 bis zum 30. Juni 1990 gab es die Möglichkeit, für den über 600 DM monatlich hinausgehenden Verdienst Beiträge zur FZR zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 1976 konnten zunächst [..]
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Freiwillige ZusatzrentenversicherungLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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Freiwillige ZusatzrentenversicherungFreiwillige Zusatzrentenversicherung Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.06.1990.
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