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geringwertige Wirtschaftsgut, kurz GWG, zu einem Wirtschaftsgut. Dies kann im deutschen EStG, auch Einkommensteuergesetzes genannt, nachgelesen werden. Das geringwertige Wirtschaftsgut gehört zu Anlagevermögen und ist beweglich sowie selbständig nutzbar. Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen nicht über 150€ betragen.
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