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abtakeln, einem Schiff die Takelage, d. h. die beweglichen Teile der Masten (Stengen) und die andern Rundhölzer (Raaen etc.) sowie die Segel und das Tauwerk (mit den Blöcken, bez. Takeln), abnehmen. Dies geschieht, wenn das Schiff außer Dienst gestellt wird, und zuweilen bei größern Reparaturen, wo sein Gewicht vermindert werden muß. Das Aufbringen der Tak [..]
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abtakelndas Takelwerk (Segel, Taue, Masten) von einem Schiff entfernen; (Gegenteil auftakeln).
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abtakelndie Takelage von einem Schiff entfernen [und dieses dadurch außer Dienst stellen]Beispielein Schiff abtakeln müssen
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abtakelnVom Begriff ''abtakeln'' ist entgegen teilweiser falscher Anwendung nicht das Einholen der Segel umfasst. | ab·ta·keln, ta·kel·te ab, ab·ge·ta·kelt | , , | , , | [1] Takelage vollständig abb [..]
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