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ZurechnungszeitDie Zurechnungszeit gehört als beitragsfreie Zeit zu den rentenrechtlichen Zeiten. Sie wird berücksichtigt, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres Rentner wird oder verstorben ist. Bei Renten, die seit dem 1. Januar 2004 beginnen, ist Zurechnungszeit die gesamte Zeit vom Eintritt des Leistungsfalls bis zur Vollendung des 60. Leben [..]
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ZurechnungszeitLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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ZurechnungszeitZurechnungszeit Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine sogenannte Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
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ZurechnungszeitDie Zurechnungszeit ist ein Begriff der Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands.
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