Bedeutung Wiederheirat
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Wiederheirat


Die Witwenrente fällt bei Wiederheirat mit Ablauf des Monats der Eheschließung weg. Bei der Wiederheirat wird die Berechtigte einer großen Witwenrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente einer kleinen Witwenrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung zustehenden Beträge abgefunden. Eine Witwenre [..]
Quelle: rententips.de




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