Bedeutung Wärmenutzungsverordnung
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Wärmenutzungsverordnung


Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 14.5.90 macht die Nutzung "entstehender Wärme" zu einer Grundpflicht für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen.
Quelle: umweltlexikon-online.de




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