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TestierfreiheitTes·tier·frei·heit, | , | , | [1] Möglichkeit, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und [..]
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Testierfreiheitist die Freiheit, ein -> Testament zu errichten.
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TestierfreiheitDer Erblasser kann den Inhalt seiner Verfügung von Todes wegen grundsätzlich frei bestimmen. Die T. findet ihre Grenze in dem Verbot der Sittenwidrigkeit sowie in den gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteilsrecht naher Angehöriger (Pflichtteil).
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TestierfreiheitTestierfreiheit ist die gem. § 1937 BGB bestehende Möglichkeit, durch einseitige Verfügung von Todes wegen den oder die Erben zu bestimmen.
Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonom [..]
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