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RaubRaub, Rau·be ''(selten)'' | , | , | [1] das gewaltsame Wegnehmen, das Rauben | [2] ''juristisch'' die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhun [..]
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Raubraub
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Raub(lat. [F.] rapina) ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt gegen einen Menschen oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben in der Absicht, sich [..]
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RaubWiderrechtliche Aneignung einer fremden Sache unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person. In der Umgangssprache oft auch jede Art von widerrechtlicher Aneignung. S.a. Raubkopie.
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Raubräuberische Diebstahl, Schwerer R., räuberischen Angriff auf KraftfahrerStraftat, die begeht, wer durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ein [..]
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RaubIm Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung: Schwer bestrafter Diebstahl unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung.
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Raubdrückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht wird, um Gewinn daraus zu erzielenBeispielRaubfischerei, Raubgrabung, Raubprivatisierung
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Raubdrückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht wird, um Gewinn daraus zu erzielenBeispielRaubfischerei, Raubgrabung, Raubprivatisierung
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RaubDas Schweizer Strafrecht regelt den Straftatbestand des Raubes im Art. 140 StGB wie folgt:
Ebenfalls als Raub wird ein Diebstahl behandelt, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und Nötigungsh [..]
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RaubRaub bezeichnet:
Raub, gewaltsame Wegnahme fremder Sachen
Raub (Deutschland), Strafbestand im deutschen Strafrecht
Raub (Österreich), Strafbestand im österreichischen Strafrecht
Raub (Schweiz), Strafb [..]
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RaubDer Raub ist ein Delikt des deutschen Strafrechts. Er ist im 20. Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches in § 249 normiert.
Der Raub behandelt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Ge [..]
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RaubIn Österreich ist das Strafdelikt des Raubes im § 142 StGB geregelt.
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RaubAls Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.
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