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Mindererlösvor. Dieser Mindererlös muss dann vom Leasingnehmer kompensiert werden. Diese Kompensation wird aber durch die Leasingraten zumeist vorher einkalkuliert. Nichtsdestotrotz werden bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung solche Wertkalkulationen bei Vertragsende angestrengt und eventuell muss dann ein Mindererlösausgleich erbracht werden.
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MindererlösUnter Mindererlös wird der Betrag verstanden, um den der Verkaufserlös eines Objektes am Vertragsende niedriger ist als der kalkulierte Restwert. Im Normalfall ist der Leasing-Nehmer verpflichtet, den Mindererlös durch eine zusätzliche Zahlung auszugleichen.
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