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Kassationmehrsätziges Instrumentalständchen des 18. Jhdt., wie Serenade und Divertimento
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KassationKassation (auch Cassation, Cassatio, Cassazione) ist ein musikalischer Gattungsbegriff.
Die Kassation wurde in der Musik des 18. Jahrhunderts gepflegt und zumeist für Aufführungen unter freiem Himmel [..]
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Kassationist die Aufhebung eines Urteils (wegen Nichtigkeit). Während das römische Recht ein unter Verletzung der Gesetze zustandegekommenes Urteil ohne weiteres als nichtig ansieht, verlangt das frühmittelalt [..]
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KassationI Aufhebung eines bestehenden rechtlichen Anspruchs oder Urteils (hierfür aber erst nach 1800 belegt), auch die damit verbundene Einziehung einer Urkunde II Dienstenthebung als Strafe f&u [..]
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Kassation[lat.] Aufhebung eines Urteils aus einem Zivil- oder Strafprozess durch die nächsthöhere Instanz (z. B. die K.-Gerichte in F). Im dt. Prozessrecht tritt an die Stelle der K. die Revision.
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KassationVernichtung von Unterlagen, die bei der Bewertung als nicht archivwürdig beurteilt wurden.
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Kassationmehrsätziges Tonwerk für mehrere Instrumente in der Musik des 18. Jahrhunderts
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KassationKassation (von lateinisch cassare „vernichten, kaputt/ungültig machen“) bezeichnet
im Archivwesen die Vernichtung von Unterlagen, siehe Kassation (Archiv)
die Ungültigkeitserklärung von Urkunden
eine [..]
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KassationUnter Kassation versteht man im Archivwesen die datenschutzgerechte Vernichtung nicht archivwürdig bewerteter Unterlagen. In Österreich spricht man von Skartierung.
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KassationMit der Kassation - in einigen Kantonen auch Nichtigkeitsbeschwerde genannt - wird Beschwerde gegen einen Gerichtsentscheid geführt. Das Gerichtsurteil soll aufgehoben werden, weil bei der Anwendung der Gesetze angeblich Fehler gemacht wurden.
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KassationKas·sa·ti·on, Kas·sa·ti·o·nen | , , | , | [1] ''Rechtsprechung'' Aufhebung eines Gerichtsurteils aus einem Zivilprozess oder Strafprozess durch die nächsthöhere Instanz ohne in der Sache selbst [..]
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KassationKassation ist ein musikalischer Gattungsbegriff und steht meist für ein heiteres, mehrsätziges Werk. Der Umfang umfasst bis zu sieben Sätze.
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