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InitiativrechtDas Initiativrecht, auch Recht zur Gesetzesinitiative genannt, ist das Recht der Staatsorgane Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag, Gesetzentwürfe einzubringen. Die gesamte Bundesregierung und nicht etwa ein Minister allein darf ein Gesetz einbringen. Der Bundesrat muss die Initiative mit der Mehrheit seiner Stimmen beschließen. Für eine Initia [..]
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InitiativrechtRecht, Gesetzesentwürfe einzubringen
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InitiativrechtRecht, Gesetzesvorschläge auszuarbeiten und in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Die Europäische Kommission hat als einziges EU-Organ das Initiativrecht. Das Europäische Parlament und der Rat der [..]
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InitiativrechtDie Europäische Kommission besitzt in vielen Politikfeldern als einzige EU-Institution das Recht, Vorschläge für Rechtsakte auf EU-Ebene zu machen. Aufgrund dieser Befugnis wird sie auch als "Motor der Union" bezeichnet. Mit diesem Initiativrecht hat die Kommission die Aufgabe und die Pflicht, zu jenen Themengebieten und Bereichen [..]
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InitiativrechtAls Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates – in direkten Demokratien auch das Recht der Bürger –, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwu [..]
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