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Fakultativprotokollengl.: Optional Protocol. Regelt Sachverhalte, die über den Hauptvertrag hinausgehen, entweder mit Blick auf einzelne Rechtsbereiche (z.B. Verbot der Todesstrafe) oder Individualbeschwerdeverfahren. Ein Fakultativprotokoll muss von den Vertragsstaaten extra ratifiziert werden. Derzeit gibt es zu den grundlegenden neun UN-Menschenrechtsabkommen sieb [..]
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