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BundesgarantieBundesgarantie Reichen die Beiträge zusammen mit den sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Bundeszuschuss) nicht aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung für die Dauer des nächsten Jahres zu decken (Schwankungsreserve), so stellt der Bund die erforderlichen zusätzlichen Mittel vorübergehend bereit.
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BundesgarantieSiehe: Finanzierung. Mehr zum Thema: Finanzierung
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BundesgarantieLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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