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BindungsfristGesetzlich geregelte Dauer der Bindung des Antragsstellers (Versicherungsnehmers) an seinen Antrag. Im Normalfall beträgt die Bindungsfrist 14 Tage; ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, beträgt die Bindungsfrist vier Wochen.
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BindungsfristVersicherte müssen sich 18 Monate an eine Krankenkasse binden, danach ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigung [..]
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Bindungsfrist(wohnungswirtschaftliche Begriffs-Verwendung beim Bausparvertrag)Bausparvertrag
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BindungsfristWährend dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Vertrag gebunden; meist auf einen Monat beschränkt.
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