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AuseinandersetzungsvertragDie Aufhebung einer Gesamthandsgemeinschaft erfolgt in erster Linie durch den Abschluss eines Vertrages zwischen den Gesamthändern, in dem die genauen Modalitäten der Aufhebung, insbesondere die Verteilung des Gesamthandsvermögens geregelt werden.
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AuseinandersetzungsvertragDieser Vertrag wird zwischen den einzelnen Gesamthändern geschlossen. Die genaue Vorgehensweise und die Modalitäten der Aufhebung eine Gesamthandsgemeinschaft sind dort festgelegt. ( Gesamth [..]
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