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Armesünderist ursprünglich der in der Kirche bemitleidenswerte Sünder, in der frühen Neuzeit der dem peinlichen Gericht überantwortete Täter, insbesondere wenn er bereits (zum Tod) verurteilt ist.
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Armesünderzum Tode VerurteilterBeispieleer sitzt da wie ein Armesünderdie beiden Armesünder
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