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Armenrechtist die einstweilige Befreiung einer armen (unbemittelten) Partei von den Kosten eines Rechtsstreites. Sie ist eine besondere Ausprägung der Bevorzugung wegen Armut, wie sie bereits von der mittelalte [..]
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ArmenrechtZum Begriff Armenrecht siehe Prozesskostenhilfe / Rechtsschutz
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ArmenrechtProzesskostenhilfe.
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ArmenrechtRecht auf Prozesskostenhilfe
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ArmenrechtDie Bestimmungen zum Armenrecht in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) wurden zum 1. Januar 1981 durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt.
Wie Letzteres ermöglichte das Armenrecht bei Nachwe [..]
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