Bedeutung Arbeitgeberanteil - Arbeitnehmeranteil
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Arbeitgeberanteil - Arbeitnehmeranteil


Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Bei einem Beitragssatz von zur Zeit19.9% entfallen auf jeden also9.95%. (In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Beitrages, wobei auch ein höherer Beitragssatz gilt.) 400.0 [..]
Quelle: rententips.de (offline)




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