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ÜbergangszuschlagLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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ÜbergangszuschlagÜbergangszuschlag Der Übergangszuschlag ist neben dem Rentenzuschlag zu zahlen. Der Besitzschutz für nach DDR-Recht errechnete Renten ist über den Rentenzuschlags nicht ausreichend, wenn auf die Rente Einkommen anzurechnen ist oder Anspruch auf eine Rente wegen Todes und eine Versichertenrente besteht.
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