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verbotene Eigenmachtdie widerrechtliche Entziehung oder Störung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers (§ 858 BGB).
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verbotene EigenmachtDie verbotene Eigenmacht ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferech [..]
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