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kopenhagener kriterienDie so genannten Kopenhagener Kriterien sind 1993 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen worden. Ein Beitrittskandidat muss danach über stabile Institutionen verfügen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten. Außerdem muss der Kandidat eine funktionierende Marktwirtsc [..]
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kopenhagener kriterienDie Kopenhagener Kriterien müssen von einem offiziellen Beitrittskandidaten erfüllt werden, um Vollmitglied der Europäischen Union zu werden.
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kopenhagener kriterienDer Europäische Rat von Kopenhagen (Juni 1993) formulierte konkrete Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muss, das Mitglied der Europäischen Union werden will. Man spricht von den sogenannten "Kopenhagener Kriterien": Dazu gehören: 1. Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wah [..]
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kopenhagener kriterienVoraussetzungen, die beitrittswillige Länder erfüllen müssen, um Mitglied in der EU zu werden, 1993 in Kopenhagen vom Europäischen Rat festgelegt: stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, W [..]
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