Bedeutung Judikative
Was bedeutet Judikative? Hier finden Sie 14 Bedeutungen des Wortes Judikative. Sie können auch eine Definition von Judikative selbst hinzufügen.

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Judikative


Ju·di·ka·ti·ve, | | | [1] ''Politik'' die dritte Gewalt; rechtsprechende Gewalt | lateinisch | [1] Jurisdiktion, rechtsprechende Gewalt, Rechtsprechung | [1] Legislative, Exekutive | [1] Gewalt | [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Judikative


ist im Rahmen der -> Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt.
Quelle: koeblergerhard.de

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Judikative


[lat.] Rechtsprechung, Rechtsprechende Gewalt.
Quelle: bpb.de

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Judikative


Im Sinne der Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt (= Gerichte).
Quelle: bpb.de

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Judikative


nach der Lehre von der Gewaltenteilung die Recht sprechende Gewalt (Rechtsprechung), die der Legislative und der Exekutive gegenübersteht.
Quelle: bpb.de

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Judikative


Siehe auch: Gewaltenteilung Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013.
Quelle: bpb.de

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Judikative


Neben gesetzgebender und vollziehender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richterinnen und Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des [..]
Quelle: landtag.nrw.de

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Judikative


Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt und ist im Rahmen der Gerichtsbarkeit den Richtern anvertraut.
Quelle: landtag.sachsen.de (offline)

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Judikative


Neben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgerich [..]
Quelle: bundestag.de (offline)

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Judikative


richterliche Gewalt im Staat (vgl. Exekutive, Legislative)
Quelle: duden.de

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Judikative


Die Judikative bzw. die judikative Gewalt bezeichnet die rechtsprechende Gewalt und ist eine der drei voneinander unabhängigen Gewalten (judikative – rechtsprechende Gewalt, exekutive – ausführende Gewalt, legislative – vollziehende Gewalt bei Gesetzen). Das bedeutet, dass diese Gewalt durch einen unabhängigen Richter in einem Rechtsstaat durch die Rechtsprechung in einem Amtsgericht vollzogen wird. Dieser Begriff ist aber nicht mit den Begriffen Justiz oder Rechtspflege gleichzusetzen.
sonia - 26. November 2018

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Judikative


Die Judikative ist die sogenannte rechtsprechende Gewalt und ist eine der drei voneinander nicht abhängigen Gewalten (judikative – rechtsprechende Gewalt (Richter), exekutive – ausführende Gewalt (Polizei, Militär), legislative – vollziehende Gewalt bei Gesetzen (Änderung von Gesetzen)). Das bedeutet, dass diese Gewalt durch einen unabhängigen Richter in einem Rechtsstaat durch die Urteilsverkündung in einem Amtsgericht vollzogen wird. Dieser Ausdruck hat aber nichts mit den Begriffen der Justiz oder Rechtspflege gemeinsam.
anonym - 28. November 2018

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Judikative


Der Rechtsbegriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“; früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewalt [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Judikative


Richtende behörde im Staat. Siehe: Gericht
Quelle: verlag-fuchs.ch (offline)





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