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Gegenzeichnung(lat. Kontrasignatur), die Mitunterschrift einer Verfügung des Staatsoberhauptes durch einen Minister oder einen Staatsbeamten in Ministerstellung (Departementschef), welcher dadurch für den Inhalt jener Verfügung die Verantwortlichkeit übernimmt. Auch in der konstitutionellen Monarchie ist der Monarch persönlich völlig unverantwortlich. Der Volksv [..]
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Gegenzeichnungist die Unterschrift eines zweiten Menschen nach der Unterschrift eines zu einer Handlung in erster Linie zuständigen Menschen. Sie wird seit dem 19. Jh. als G. eines Ministers (Preußen 1808) zur Eins [..]
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Gegenzeichnungdas Gegenzeichnen; das Gegengezeichnetwerden
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GegenzeichnungGegenzeichnung, historisch auch Contrasignatur, ist die für die Rechtswirksamkeit eines von einem Staatsoberhaupt ausgestellten Dokumentes notwendige zusätzliche Unterschrift des zuständigen Ministers [..]
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