Bedeutung Erbfallkosten
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Erbfallkosten


Für Erbfallkosten kann ein Pauschbetrag von 10.300,- Euro abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrer [..]
Quelle: steuerlexikon-online.de




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