1 |
delictum(lat. [N.]) ist im römischen Recht die den einzelnen, seine Familie oder sein Vermögen verletzende Tat. Voraussetzung ist Rechtswidrigkeit und regelmäßig Vorsatz. Rechtsfolge ist anfangs die Vergeltun [..]
|
<< Dekretist | Demagogenverfolgung >> |