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BannmeileBann·mei·le, Bann·mei·len | , | , | [1] besonders geschützter Bereich um wichtige Institutionen, vor allem in der Umgebung von Parlamenten | [2] ''historisch'' Bereich um eine Stadt/einen Ort m [..]
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Bannmeileist die örtlich auf eine (oder auch mehrere) Meilen festgelegte Reichweite eines -> Bannes oder einer Herrschaftsgewalt. Seit dem Hochmittelalter werden insbesondere Burgen, Städte, Märkte, Mühlen ode [..]
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BannmeileDas Gebiet um bestimmte staatliche Einrichtungen (z. B. Parlamente, hohe Gerichte), in dem besondere Schutzbestimmungen (z. B. Demonstrationsverbot) gelten, um Druck auf die dort Tätigen (Abgeordnete, [..]
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BannmeileMit „Bannmeile“ ist ein bestimmter Umkreis um den Sitz von einigen Verfassungsorganen gemeint, in dem politische Demonstrationen und andere öffentliche Versammlungen grundsätzlich verboten sind. Diese [..]
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BannmeileUm die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit der Parlamente zu schützen, sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen innerhalb des befriedeten Bannkreises der Parlamente verboten. Ausnahmen kann [..]
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Bannmeile„Bannmeile“ (oder „Bannkreis“) wurde früher die Zone um den Sitz der Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder genannt. Mit ihr sollten verfassungsfeindliche Störversuche, beispielsweise durch unfriedliche Demonstrationen, verhindert werden. Vor dem Sächsischen Landtag gibt es keine „Bannmeile“. Der Landtagsvorplatz (Bernhar [..]
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BannmeileDie Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff Bann), auch Bannkreis oder befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere Bundestag und Bundes [..]
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