1 |
ZwangsverwertungBei Konkurs/Pfändung, nicht Verpfändung. Es handelt sich dabei um eine Verwertung, die nicht mehr im Machtbereich des Eigentümers der zu verwertenden Sache, sondern im Machtbereich des Staates liegt.
|
<< Zum Gebrauch entwenden | Kursveränderung / Kapitalveränderung >> |