1 |
Zusammenveranlagungdie gemeinsame Erfassung steuerpflichtiger Einkünfte mehrerer Personen. Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte der Ehepartner zusammengerechnet. Soweit nicht eine getrennte Veranlagung vereinbar [..]
|
2 |
ZusammenveranlagungAuf Antrag werden beide Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26 EStG). Zwischen der Zusammenveranlagung oder einer anderen Veranlagungsart (getrennte Veranlagung, besondere Veranlagung [..]
|
3 |
ZusammenveranlagungBei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden deren Einkünfte zusammengerechnet. Die Einkommensteuer wird nach der Splittingtabelle errechnet. Die tarifliche Einkommensteuer beträgt das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach der Grundtabelle ergibt (Splitting-Verfahren).
|
4 |
ZusammenveranlagungDie Zusammenveranlagung gibt Ehepartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauern getrennt leben, die Möglichkeit, ihre Einkünfte in einer gemeinsamen Steuererklärung ermitteln zu lassen. Damit steht die Zusammenveranlagung im Gegensatz zur getrennten Veranlagung oder zur besonderen Veranlagung. Die [..]
|
5 |
ZusammenveranlagungAuf Antrag werden beide Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26 EStG). Zwischen der Zusammenveranlagung oder einer anderen Veranlagungsart (getrennte Veranlagung, besondere Veranlagung) kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch Ankreuzen auf der ersten Seite des Vordrucks oder durch Beifügung einer besonderen Erklärung gewäh [..]
|
<< zusätzliche Leistung | Zuschlagskalkulation >> |