1 |
WiderspruchsausschussLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
|
2 |
WiderspruchsausschussWiderspruchsausschuss Der Widerspruchsausschuss ist ein Organ der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (zum Beispiel Rentenbescheide), gegen die Widerspruch erhoben wurde. Zusammensetzung: Vertreter der Selbstverwaltung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und der Verwaltung.
|
<< Vorübergehender Aufenthalt | Witwenrenten / Witwerrente >> |