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WahlvorbereitungsurlaubEinem Bewerber um einen Sitz im Bundestag oder im Europäischen Parlament ist zur Vorbereitung seiner Wahl innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag auf Antrag Urlaub von bis zu zwei Monaten zu gewähren. Ein Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge besteht für die Dauer der Beurlaubung nicht. Rechtsgrundlagen Bundestagwahl: Art. 48 GG, § 3 Ab [..]
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WahlvorbereitungsurlaubDer Begriff Wahlvorbereitungsurlaub beschreibt unbezahlten Urlaub, der Kandidaten für den Deutschen Bundestag vor der Wahl zusteht, um ihnen die Durchführung eines Wahlkampfes zu ermöglichen. Ein Kand [..]
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