1 |
Volksbegehrenist das Begehren einer bestimmten Zahl von Bürgern eines Staates, Gesetzesentwürfe vorzulegen und darüber eine Volksabstimmung zu verlangen. Das V. findet sich seit der Aufklärung an unterschiedlichen [..]
|
2 |
VolksbegehrenWird der über einen Volksantrag eingebrachte Gesetzentwurf vom Landtag abgelehnt, können die Bürger über ein Volksbegehren einen Volksentscheid erzwingen. Dafür sind allerdings 450 000 Unterschriften nötig.
|
3 |
VolksbegehrenVolks·be·geh·ren, Volks·be·geh·ren | [1] in Deutschland und Österreich ein Instrument der direkten Demokratie zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags in das Parlament | [1] Bürgerbegehren, Volksantr [..]
|
4 |
VolksbegehrenVolksabstimmung.
|
5 |
VolksbegehrenDas Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein [..]
|
6 |
VolksbegehrenVolksbegehren ist wenn das Volk ein neues Gesetz begehrt was ihnen z.B. zugute kommt , dann muss ein Volksantrag abgegeben werden der mit 40.000 Stimmenberechtigten Unterschriften und einer Begründung versehener Gesetzesentwurf zugrunde liegt. Dieser Antrag ist dann beim Landtagspräsidenten einzureichen.
|
7 |
VolksbegehrenVolksbegehren, Gesetzesantrag des Volkes, der sowohl im Verfahren zur Erlassung von Bundes- als auch von Landesgesetzen vorgesehen ist. Für den Bereich des Bundes gilt: Das Volksbegehren ist [..]
|
8 |
VolksbegehrenSiehe auch: Volksentscheid Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013.
|
9 |
VolksbegehrenEin Volksbegehren ist ein Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sp [..]
|
10 |
VolksbegehrenVolksbegehren steht für:
Siehe auch:
|
<< Dachzeile | Barzahlung >> |